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AKTUELLES

Übergangsfrist für „Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“

Heute, am 2. Dezember 2025, endet die derzeit gültige Über­gangs­frist für die Erstattungs­fähig­keit der sonstigen Produkte zur Wund­be­handlung (Teil 3 der Anlage Va zur Arznei­mittel-Richtl­inie). Eine erneute Verlängerung bis zum 31.12.2026 ist politisch vorge­sehen, wurde jedoch durch das Stocken des Pflege­bürokratie­entlastungs­gesetzes (BEEP) im Bundesrat blockiert. Eine Entscheidung steht weiterhin aus. Nach aktuellem Stand gilt eine rück­wirkende Verlängerung zwar als wahr­scheinlich, ist jedoch noch nicht bestätigt.

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