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Heute, am 2. Dezember 2025, endet die derzeit gültige Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit der sonstigen Produkte zur Wundbehandlung (Teil 3 der Anlage Va zur Arzneimittel-Richtlinie). Eine erneute Verlängerung bis zum 31.12.2026 ist politisch vorgesehen, wurde jedoch durch das Stocken des Pflegebürokratieentlastungsgesetzes (BEEP) im Bundesrat blockiert. Eine Entscheidung steht weiterhin aus. Nach aktuellem Stand gilt eine rückwirkende Verlängerung zwar als wahrscheinlich, ist jedoch noch nicht bestätigt.
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