APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie errechnet sich bei Abgabe abweichender Packungsanzahl die Zuzahlung?

Wir fragen uns immer wieder, wie die Zuzahlung berechnet wird, wenn wir bei Nichtverfügbarkeiten andere Packungsgrößen abgeben müssen. Richtet sich dies nach der verordneten oder der/den abgegebenen Packung(en) – zum Beispiel wenn wir anstelle einer großen mehrere kleine Packungen abgeben?

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