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Wir fragen uns immer wieder, wie die Zuzahlung berechnet wird, wenn wir bei Nichtverfügbarkeiten andere Packungsgrößen abgeben müssen. Richtet sich dies nach der verordneten oder der/den abgegebenen Packung(en) – zum Beispiel wenn wir anstelle einer großen mehrere kleine Packungen abgeben?
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