AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: Tabakentwöhnung

Seit August 2025 haben Ver­sicherte mit schwerer Tabak­ab­hängig­keit Anspruch auf eine einmalige Ver­sorgung mit apotheken­pflichtigen Arznei­mitteln zur Tabak­ent­wöhnung im Rahmen eines evidenz­basierten Ent­wöhnungs­programms.

Patientinnen und Patienten müssen sich also, damit Nikotinprodukte ärztlich verordnet werden können, für ein Tabakentwöhnungsprogramm anmelden. Das kann ein Kurs in Präsenz, online oder eine digitale Anwendung (App/Programm/DiGA) sein. Wichtig: Das Programm muss aner­kannt und wissen­schaftlich geprüft sein. Dauerhaft gelistete digitale Gesund­heits­an­wendungen (DiGA) können Apotheken ihren Kundinnen und Kunden im Rahmen ihrer Beratung zur Tabak­ent­wöhnung empfehlen und Ärztinnen und Ärzte können diese verordnen.

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Unsere Frage lautete daher:

Werden Sie Ihre Kundinnen und Kunden über diese Möglichkeit informieren?

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