|
Patientinnen und Patienten müssen sich also, damit Nikotinprodukte ärztlich verordnet werden können, für ein Tabakentwöhnungsprogramm anmelden. Das kann ein Kurs in Präsenz, online oder eine digitale Anwendung (App/Programm/DiGA) sein. Wichtig: Das Programm muss anerkannt und wissenschaftlich geprüft sein. Dauerhaft gelistete digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können Apotheken ihren Kundinnen und Kunden im Rahmen ihrer Beratung zur Tabakentwöhnung empfehlen und Ärztinnen und Ärzte können diese verordnen.
|