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Otologika auf Kassenrezept – Neue Ausnahme in der Arzneimittel-Richtlinie

Seit einigen Monaten gibt es Ohrentropfen mit dem Wirkstoff Clotrimazol als Fertigarzneimittel. Sie sind zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit pilzbedingter Otitis externa zugelassen.1, 2 Damit Patientinnen und Patienten dieses Otologikum auf Kassenrezept verordnet werden kann, wurde jetzt die Arzneimittel-Richtlinie angepasst. Hintergrund: Für Otologika besteht entsprechend Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie eine Verordnungseinschränkung. Otologika sind demnach nur unter bestimmten Bedingungen zulasten der GKV verordnungsfähig. Hier wurde „Clotrimazol zur Behandlung der pilzbedingten Otitis externa (Otomykose)“ neu in die Liste aufgenommen.3

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