Dürfen wir nach dem Urteil zu Dronabinollösungen die Lösungen anderer Hersteller, die noch vom Großhandel lieferbar sind, als Abfüllungen verwenden?
Wir befürchten, dass es zu Retaxationen kommen könnte, wenn wir Dronabinollösungen verwenden, die eigentlich als Fertigarzneimittel zugelassen werden müssten.