|
Unsere Software zeigte zwar keine Meldung an, dass das Produkt nicht erstattungsfähig ist, aber wir sind unsicher. Denn in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie ist dieses Medizinprodukt nicht aufgeführt. Damit kann es nicht verordnet/erstattet werden und wir müssten es privat abrechnen, oder?
|