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Tilray CRAFT – Portfolio­erweiterung Cannabis­blüten „Made in Germany“

Tilray Medical, globaler Vor­reiter im Bereich medi­zinisches Cannabis, erweitert sein Tilray CRAFT-Portfolio in Deutsch­land um fünf neue Cannabis­blüten mit hohem THC-Gehalt. Produ­ziert werden die neuen Sorten im EU-GMP-zertifi­zierten Anbau­zentrum in Neu­münster – als Teil des BfArM-Kulti­vierungs­programms. Damit setzt Tilray konse­quent auf Qualität, Präzi­sion und eine zu­ver­lässige Ver­sorgung für Patientinnen und Pati­enten sowie Apo­theken in Deutschland.

Neu im Sortiment sind die Kultivare Sunset Sherbet (THC22), Platinum Pave 34 (THC25 und THC28) sowie Triangle Mints (THC28 und THC30). Alle Produkte sind seit September über Apo­theken erhältlich. Ergänzend stehen weitere Tilray CRAFT-Genetiken mit unter­schiedlichen THC-Gehalten zur Verfügung. Das voll­ständige Portfolio finden Sie online unter tilraymedical.de/fachkreis/produkte/tilray-craft-cannabisbluten.

Prak­tisch für den Apo­theken-Alltag: Tilray stellt zu jeder Sorte sogenannte Kultivar­karten bereit – über­sichtliche Steck­briefe, die online im Fach­kreis­bereich sowie im Tilray-Web­shop abrufbar sind. Ein Bei­spiel ist die Kultivar­karte zu Tilray® CRAFT Cannabis­blüten Triangle Mints, die hier abrufbar ist.

© Tilray Deutschland GmbH

Tilray CRAFT steht für höchste Ansprüche: Indoor-Anbau in Deutschland, kurze Liefer­wege, frische Ware und keinerlei Qualitäts­verluste. Dank sorg­fältig ausge­wählter Genetiken mit hohem THC- und Terpen­gehalt etabliert sich Tilray CRAFT zu­nehmend als erste Wahl für Patientinnen und Patienten mit entspre­chendem Therapie­bedarf.

Kontakt

Weitere Infor­mationen und aktuelle Service­materialien sowohl zu Cannabis­blüten als auch zu Cannabis­extrakten finden Sie unter www.tilraymedical.de.

Bei allen Fragen rund um das Thema medi­zinisches Cannabis steht außerdem das Tilray Kompetenz­zentrum unter der kosten­freien Tele­fonnummer 0800 400 3 100 zur Verfügung (Montag–Freitag, 08:00–16:30 Uhr).

Hinweis: Bei den Cannabis­blüten von Tilray handelt es sich um Substanzen zur Her­stellung von Rezeptur­arznei­mitteln. Die Vorgaben der ApBetrO sind bei der Zube­reitung jeweils zu berück­sichtigen.