DAP PATIENTENINFORMATION

Arzneimittel zur Tabakentwöhnung

Seit August 2025 haben Ver­sicherte mit schwerer Tabak­ab­hängig­keit Anspruch auf eine ein­malige Ver­sorgung mit apotheken­pflichtigen Arznei­mitteln zur Tabak­ent­wöhnung im Rahmen eines evidenz­basierten Ent­wöhnungs­programms.

Die DAP Patienten­information „Arznei­mittel zur Tabak­entwöhnung – Neues zur Kosten­über­nahme“ fasst die wichtigsten Voraus­setzungen und Bedingungen für Ihre Patientinnen und Patienten zusammen.

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