Seit August 2025 haben Versicherte mit schwerer Tabakabhängigkeit Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung im Rahmen eines evidenzbasierten Entwöhnungsprogramms.
Die DAP Patienteninformation „Arzneimittel zur Tabakentwöhnung – Neues zur Kostenübernahme“ fasst die wichtigsten Voraussetzungen und Bedingungen für Ihre Patientinnen und Patienten zusammen.