Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

OTC-Rezeptur: Abrechnung privat oder zulasten der GKV?

Wir sind bei einer nicht ver­schrei­bungs­­pflichtigen Rezeptur, die Octenidin­di­­hydro­­chlorid enthält, unsicher bezüg­­lich der Abrechnung zu­lasten der GKV. Die Rezeptur wurde für eine erwachsene Patientin mit der Diagnose Akne inversa ver­ordnet. Laut Arznei­­mittel-Richt­linie sind topische Anti­­septi­ka jedoch nur zur „Selbst­­behandlung schwer­­wie­gender general­i­sierter blasen­­bildender Haut­­erkrankungen“ ver­ordnungs­fähig. Akne inversa ist eine chronische Haut­­erkrankung, aller­­dings ohne Blasen­­bildung.

Dürfen wir diese Rezeptur nun zu­lasten der GKV ab­rechnen oder nicht?

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