|
Wir sind bei einer nicht verschreibungspflichtigen Rezeptur, die Octenidindihydrochlorid enthält, unsicher bezüglich der Abrechnung zulasten der GKV. Die Rezeptur wurde für eine erwachsene Patientin mit der Diagnose Akne inversa verordnet. Laut Arzneimittel-Richtlinie sind topische Antiseptika jedoch nur zur „Selbstbehandlung schwerwiegender generalisierter blasenbildender Hauterkrankungen“ verordnungsfähig. Akne inversa ist eine chronische Hauterkrankung, allerdings ohne Blasenbildung.
|