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Wird bei der Rezeptbelieferung die Abgabefrist ohne Angabe von Gründen überschritten, so ist in der Regel eine Retax die Folge. Seit der Einführung des E-Rezepts berichten uns immer wieder Apotheken von solchen Retaxationen, wobei sich an der rechtlichen Grundlage im Vergleich zur Abrechnung von Papierrezepten nichts geändert hat. Wo liegen die Fallen beim E-Rezept?
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