|
Wir haben eine Frage zur wirtschaftlichen Rezeptbelieferung: Inwieweit dürfen wir statt der verordneten 2 x 50 St. eine Packung mit 100 St. abgeben? Diese ist ja in der Regel sowohl hinsichtlich der Zuzahlung günstiger als auch für die Krankenkasse. Früher mussten wir mal die Wirtschaftlichkeit bedenken, dies benötigen wir heute, soweit wir wissen, nicht mehr.
|