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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Dürfen wir bei einer Fortimel-Importverordnung auch das Original abgeben?
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Wir bekommen öfters Rezepte über Trinknahrung (z. B. Fortimel) als Importverordnung. Die Importe sind meist nicht lieferbar, wohl aber die teureren Originalpräparate.
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Dürfen wir das teurere Diätetikum mit handschriftlichem Vermerk über die Nichtlieferbarkeit abgeben – evtl. erst nach Rücksprache mit dem Arzt? Oder brauchen wir ein neues Rezept?
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Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com
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