Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir bei einer Fortimel-Import­ver­ordnung auch das Original abgeben?

Wir bekommen öfters Rezepte über Trink­nahrung (z. B. Fortimel) als Import­verordnung. Die Importe sind meist nicht lieferbar, wohl aber die teureren Original­präparate.

Dürfen wir das teurere Diätetikum mit hand­schriftlichem Vermerk über die Nicht­liefer­bar­keit ab­geben – evtl. erst nach Rück­sprache mit dem Arzt? Oder brauchen wir ein neues Rezept?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com