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Mehr­kosten bei rund 20 % der Hilfs­mittel­ver­sorgungen

GKV-Versicherte erhalten medizinisch not­wendige Hilfs­mittel in der Regel bis auf eine geringe Zu­zahlung kosten­frei. Liegt das Hilfs­mittel jedoch außer­halb des Sach­leistungs­prinzips der GKV, fallen Mehr­kosten an. Hilfs­mittel mit Mehr­kosten machten in den Jahren 2023 und 2024 rund 20 % aller Ver­sorgungen aus. Die Gründe dafür sind bisher unklar, könnten aber durch eine vom GKV-Spitzen­verband geforderte gesetz­liche Melde­pflicht leichter er­mittelt werden.

Setareh – stock.adobe.com

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