AKTUELLES

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA wurde Anfang 2025 für alle Ver­sicherten, die nicht wider­sprochen haben, von den GKV angelegt. Sie enthält unter anderem elektro­nisch vor­liegende Daten aus aktuellen Behand­lungen, eine elektro­nische Medikations­liste und eine Leistungs­über­sicht. Zusätzlich soll sie um den Medikations­plan und weitere Doku­mente erweitert werden. Die ePA kann von Praxen und Apo­theken unter anderem durch das Ein­lesen der Gesund­heits­karte sowie von Patientinnen und Patienten z. B. über die ePA-App einge­sehen werden.

Andrea Gaitanides – stock.adobe.com

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