Die ePA wurde Anfang 2025 für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, von den GKV angelegt. Sie enthält unter anderem elektronisch vorliegende Daten aus aktuellen Behandlungen, eine elektronische Medikationsliste und eine Leistungsübersicht. Zusätzlich soll sie um den Medikationsplan und weitere Dokumente erweitert werden. Die ePA kann von Praxen und Apotheken unter anderem durch das Einlesen der Gesundheitskarte sowie von Patientinnen und Patienten z. B. über die ePA-App eingesehen werden.