AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 88

Das Dronabinol-Urteil

Rezeptur­status unklar

Mit Urteil vom 25. Oktober 2024 (Az. 26 K736/23) hat das Verwaltungs­gericht Düssel­dorf ent­schieden, dass die gebrauchs­fertige Dronabinol-Lösung der Firma Caelo nicht als Rezeptur­arznei­mittel, sondern als zu­lassungs­pflichtiges Fertig­arznei­mittel einzu­stufen ist.

Auch wenn die Entscheidung formell nur dieses eine Produkt betrifft, stellen sich ihret­wegen grund­legende Fragen an die Praxis im Um­gang mit vergleich­baren Dronabinol-Lösungen in Apo­theken.

KI-generiert

Der folgende Beitrag erläutert die zentralen Aus­sagen des Urteils und beleuchtet die möglichen Konse­quenzen für Hersteller und Apotheken.

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