AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: Medizinal-Cannabisgesetz

Der Referenten­entwurf des Bundes­ministeriums für Gesund­heit (BMG) zur Änderung des Medizinal-Cannabis­gesetzes sieht zum einen ein Verbot für den Versand von medizi­nischen Cannabis­blüten vor, zum anderen soll eine Ver­ordnung medizi­nischer Cannabis­blüten auch nur noch nach einem persön­lichen Arzt-Patienten-Kontakt in der Arzt­praxis oder beim Haus­besuch erfolgen. Das könnte vor allem tele­medizi­nischen Online-Platt­formen die Arbeit erschweren oder un­möglich machen. Hinter­grund ist sicher auch die Beobachtung, dass über diese Platt­formen vermehrt Privat­rezepte an Selbst­zahlerinnen und Selbst­zahler ausge­stellt werden. Das BMG möchte mit diesen Maß­nahmen eine sichere Arznei­mittel­ver­sorgung und, damit verbunden, eine verbes­serte Patienten­sicher­heit erreichen. Doch es gibt auch zahl­reiche öffentliche Apotheken, die in der Cannabis­ver­sorgung, -beratung und beim Versand von medizi­nischem Cannabis einen neuen Schwer­punkt gesetzt haben.

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Unsere Frage lautete daher:

Was halten Sie von einem möglichen Verbot der Fern­ver­schreibung und des Ver­sand­handels für medizi­nische Cannabis­blüten?

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