 |
APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
|
Können wir bei Sprechstundenbedarf pharmazeutische Bedenken geltend machen?
|
|
Uns liegt eine Sprechstundenverordnung über „10 x Emla Creme 30 g PZN 13231379“ zulasten der AOK Bayern vor. Der Arzt besteht auf das Originalprodukt, weil er mit preisgünstigeren Präparaten bzw. Reimporten keine guten Erfahrungen gemacht hat.
|
|
Da wir ja eigentlich zur Abgabe lieferbarer preisgünstigerer Artikel (generischer Markt) verpflichtet sind, stellen wir uns die Frage, ob wir bei Sprechstundenbedarf auch die Sonder-PZN mit Faktor 8 bzw. 9 für pharmazeutische Bedenken geltend machen können?
|
|
|
|
|
|
Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
|