Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Können wir bei Sprechstundenbedarf pharmazeutische Bedenken geltend machen?

Uns liegt eine Sprech­stunden­ver­ordnung über „10 x Emla Creme 30 g PZN 13231379“ zulasten der AOK Bayern vor. Der Arzt besteht auf das Original­produkt, weil er mit preis­günstigeren Präparaten bzw. Reimporten keine guten Erfahrungen gemacht hat.

Da wir ja eigentlich zur Abgabe liefer­barer preis­günstigerer Artikel (generischer Markt) verpflichtet sind, stellen wir uns die Frage, ob wir bei Sprech­stunden­bedarf auch die Sonder-PZN mit Faktor 8 bzw. 9 für pharma­zeutische Bedenken geltend machen können?

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