Warum sollte man die Liste der bedenklichen Rezeptur­arznei­mittel kennen?

Aktualisierte Liste jetzt online

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) stellt regelmäßig eine Liste mit bedenklichen Rezepturarzneimitteln zusammen – die neue Version wurde im Juni 2025 veröffentlicht.

Warum ist es wichtig, diese Liste zu kennen?

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§ 5 Abs. 1 Arzneimittelgesetz verbietet, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen bzw. bei einem Menschen anzuwenden. Enthält die Rezepturverordnung also bedenkliche Bestandteile, so darf die Verordnung gemäß § 17 Abs. 5 Apothekenbetriebsordnung nicht bzw. erst nach Abklärung des Problems mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt hergestellt werden.

Erhalten Sie in der Apotheke also eine Rezepturverordnung mit einer bedenklichen Substanz, so sollten Sie ärztliche Rücksprache halten und gemeinsam eine therapeutische Alternative finden. Besteht die Ärztin oder der Arzt weiterhin auf die verordnete bedenkliche Rezeptur, so ist die Herstellung in der Apotheke dennoch ausgeschlossen. Auch ein Hinweis auf dem Rezept, dass die verordnende Person auf die Rezeptur besteht, entbindet die Apotheke nicht von der Haftung.

Hintergrund

Für die Prüfung und Sicherung der Qualität aller Inhaltsstoffe einer Zubereitung ist allein die Apotheke verantwortlich.

Das DeutscheApothekenPortal hält eine Übersicht der als bedenklich eingestuften Stoffe in Anlehnung an die Auflistung der AMK zum Nachschlagen für Sie bereit.

Zur aktuellen Liste der bedenklichen Rezepturarzneimittel