AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 87

Vorfahrt für Rabattverträge

Damals wie heute: Bei Verstoß droht Retax

Rabatt­vertrags­arznei­mittel müssen vor­rangig abge­geben werden. Das ist zwar hin­läng­lich bekannt, doch immer wieder kommt es vor, dass auf­grund von Nicht­liefer­bar­keiten, im dringenden Fall, bei Pharma­zeutischen Bedenken oder auf­grund einer Falsch­aus­wahl andere Arznei­mittel abge­geben werden.

Wird die Ab­weichung der Abgabe­rang­folge auf der Ver­ordnung nicht doku­mentiert, kommt es zu einer Retaxierung. Immer und end­gültig? Und wenn, in welcher Höhe wird retaxiert? Zu diesen Fragen gibt der folgende Artikel Antworten.

KI-generiert

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