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Der Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2025 die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) eingeleitet. Sobald der geplante neue § 40c der AM-RL in Kraft ist, müssen biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, sogenannte Biologika, analog zu den Generika in Apotheken ausgetauscht werden. Bisher ist ein Austausch nur dann erlaubt, wenn in Anlage 1 des Rahmenvertrags austauschbare Biologika aufgeführt sind.
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