AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: Biologika-Austausch

Der Unter­aus­schuss Arznei­mittel des Gemein­samen Bundes­aus­schusses hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2025 die Ein­leitung eines Stellung­nahme­verfahrens zur Änderung der Arznei­mittel-Richt­linie (AM-RL) ein­ge­leitet. So­bald der geplante neue § 40c der AM-RL in Kraft ist, müssen bio­techno­logisch her­ge­stellte Arznei­mittel, so­ge­nannte Bio­logika, analog zu den Generika in Apotheken aus­ge­tauscht werden. Bisher ist ein Aus­tausch nur dann erlaubt, wenn in Anlage 1 des Rahmen­ver­trags aus­tausch­bare Bio­logika auf­ge­führt sind.

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Unsere Frage lautete daher:

Wie sehen Sie den möglicherweise kommenden Biologika-Austausch?

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