Wir haben ein E-Rezept aus einer Institutsambulanz Tagdienst mit Adressangabe und Telefon-Nr., aber ohne Angabe des Arztnamen. Nur mit der Angabe „Psychiatrie/Psychotherapie“ und der Arzt-Nr. 999999900.
Muss nicht wenigstens der behandelnde Arzt namentlich genannt werden? Oder reicht das aus?