Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Arztname auf E-Rezepten?

Wir haben ein E-Rezept aus einer Instituts­ambulanz Tag­dienst mit Adress­angabe und Telefon-Nr., aber ohne Angabe des Arzt­namen. Nur mit der Angabe „Psychiatrie/Psycho­therapie“ und der Arzt-Nr. 999999900.

Muss nicht wenigstens der behandelnde Arzt nament­lich genannt werden? Oder reicht das aus?

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