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Lungen­krebs-Früh­erkennung für starke Raucherinnen und Raucher

In Deutsch­land erkranken jährlich etwa 57.000 Menschen an Lungen­krebs, der häufig durch starkes und lang­jähriges Rauchen verur­sacht wird. Um eine früh­zeitige Erkennung und Behandlung zu ermög­lichen und so die Über­lebens­chancen zu erhöhen, hat der G-BA die Lungen­krebs-Früher­kennung als neue Leistung der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung beschlossen. Das Angebot soll, nach recht­licher Prüfung und Verfüg­barkeit der Versicherten­information, im April 2026 starten.

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Die Früh­erkennung richtet sich an Versicherte im Alter von 50 bis 75 Jahren, die stark rauchen oder in den letzten 10 Jahren mit dem Rauchen aufge­hört haben, insge­samt mindestens 25 Jahre lang geraucht haben und dabei rechnerisch auf mindestens 15 sogenannte Packungsjahre kommen (1 Packungsjahr = 20 Zigaretten pro Tag über ein Jahr). Sie umfasst eine jährliche Unter­suchung der Lunge mittels Niedrig­dosis-Computer­­tomo­graphie (NDCT) durch eine Radiologin oder einen Radiologen.

Sollte ein Befund kontroll- oder abklärungs­bedürftig sein, wird eine Zweit­befundung veran­lasst. Besteht nach gemeinsamer Beurteilung ein kontrollbedürftiger Befund, wird die nächste Früherkennungsuntersuchung bereits vor Ablauf der regulären 12 Monate empfohlen. Bei einem abklärungs­bedürftigen Befund mit hohem Verdacht auf Lungen­krebs werden unmittel­bar weitere Schritte einge­leitet.

Um falsch-positive Befunde und damit einher­gehende un­nötige Behand­lungen zu ver­meiden, gelten strenge qualitäts­sichernde Anforderungen an das medizinische Personal sowie an die eingesetzten Geräte und die Aus­wertung.

Quelle: Presse­mitteilung des Gemein­samen Bundes­aus­schusses vom 18.06.2025, https://www.g-ba.de/presse/presse­mitteilungen-meldungen/1263/