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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Gelten die Regelungen für Entlassrezepte auch für Privatversicherte?
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Wir haben eine Frage zu Entlassrezepten: Liegen wir richtig in der Annahme, dass die Regeln bei Entlassrezepten nur für GKV-Versicherte gelten?
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Dementsprechend könnte ein Krankenhaus für PKV-Versicherte auch eine größere Menge als N1 verordnen, ist das korrekt? Müssten denn Privatrezepte gesondert gekennzeichnet werden? Und wie sieht es mit der Gültigkeit aus?
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Bildquelle: nmann77 – stock.adobe.com
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