Die Abgabe von Packungen verschreibungspflichtiger Humanfertigarzneimittel, die nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden (PKV-Rx), melden die Apotheken bisher über den Sonderbeleg „Selbsterklärung“. Der Sonderbeleg kann jedoch nur noch bis zum Meldemonat Juni 2025 genutzt werden und wird ab dem Meldemonat Juli 2025 durch einen elektronischen Meldeweg abgelöst.
Der elektronische Verordnungsdatensatz ähnelt der pDL-Meldung, für die eine elektronische Verordnung zur Abrechnung bereits seit dem 1. April 2024 verbindlich ist. Die Meldewege für GKV-Rx-Abgaben ändern sich nicht.
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Um Doppelmeldungen zu vermeiden, wurde auf eine Übergangsfrist verzichtet. PKV-Rx-Packungsabgaben bis einschließlich 30. Juni 2025 sind also noch über den bedruckten Sonderbeleg „Selbsterklärung“ zu melden. PKV-Rx-Packungsabgaben ab dem 1. Juli 2025 sind monatlich über einen elektronischen Verordnungsdatensatz an das entsprechende Apothekenrechenzentrum zu melden. Sofern eine Meldung per E-Rezept-Datensatz vergessen wurde bzw. korrigiert werden soll, ist im ersten Monat des jeweiligen Folgequartals eine entsprechende Meldung gegenüber dem NNF über das Portal des NNF möglich. Die Fristen zur Meldung der monatlichen PKV-Rx-Packungszahlen finden Sie unter www.dav-notdiensfonds.de.