DAP ARBEITSHILFE

Orale Kontrazeptiva auf Kassenrezept

Bei Verordnungen von oralen Kontra­zeptiva stellt sich oftmals die Frage, ob das Präparat erstattungs­fähig ist. Gemäß SGB V ist die GKV-Erstattung nur bis zum vollendeten 22. Lebens­jahr möglich, es gibt jedoch auch Aus­nahmen. Hilfreiche Tipps zur Abgabe von oralen Kontra­zeptiva bietet die folgende Arbeits­hilfe.

© DAP Networks GmbH

Zur Arbeitshilfe