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Die Diagnosen laut Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie, bei denen Hylo-Gel erstattungsfähig ist, lauten allerdings folgendermaßen:
„Synthetische Tränenflüssigkeit bei Autoimmun-Erkrankungen (Sjögren-Syndrom mit deutlichen Funktionsstörungen (trockenes Auge Grad 2), Epidermolysis bullosa, okuläres Pemphigoid), Fehlen oder Schädigung der Tränendrüse, Fazialisparese oder bei Lagophthalmus“
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