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Kein Einsparziel bei Verband­mitteln

Der Rahmen­vertrag regelt die Abgabe von Arznei­mitteln, nicht aber die Vorgaben für die Verband­mittel­abgabe. So sind bei Verord­nungen über Produkte wie ALLEVYN LIFE der Smith & Nephew GmbH keine Rabatt­verträge zu beachten und es muss nicht auf preis­günstige Importe getauscht werden – solche Rezepte bringen keinen Vorteil für das Einspar­ziel der Apotheken.

Die DAP Arbeitshilfe „Abgabe von Verband­mitteln auf GKV-Rezept“ unterstützt Sie beim korrekten Umgang mit Verband­mittel­rezepten.

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