Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie erkennt man, welche befeuchtenden Augen­tropfen im Rahmen der OTC-Ausnahme­liste erstattet werden können?

Wir haben ein Kassen­rezept über Corneregel Augengel N3 10 g zulasten der Techniker Kranken­kasse für einen erwachsenen Patienten mit der Diagnose „Lagophthalmus“ vorgelegt bekommen. Für dieses Produkt ist im Abrechnungs- bzw. Verordnungs­programm keine OTC-Ausnahme hinterlegt.

Nach Einsicht in die Anlage I der Arznei­mittel-Richt­linie konnte ich jedoch Folgendes fest­stellen:
Unter Zeile 41 ist der Einsatz von synthetischer Tränen­flüssigkeit bei folgenden Indikationen zulasten der gesetzlichen Kranken­kassen erlaubt: Autoimmun-Erkrankungen (z. B. Sjögren-Syndrom mit deutlicher Funktions­störung [trockenes Auge Grad 2]), Epidermolysis bullosa, okuläres Pemphigoid, Fehlen oder Schädigung der Tränen­drüse, Fazialisparese oder Lagophthalmus.

Corneregel ist ein zuge­lassenes Arznei­mittel und kann nach unserer Ein­schätzung als synthetische Tränen­flüssig­keit einge­ordnet werden.

Ist das Präparat nun erstattungs­fähig oder nicht?

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