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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Wie erkennt man, welche befeuchtenden Augentropfen im Rahmen der OTC-Ausnahmeliste erstattet werden können?
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Wir haben ein Kassenrezept über Corneregel Augengel N3 10 g zulasten der Techniker Krankenkasse für einen erwachsenen Patienten mit der Diagnose „Lagophthalmus“ vorgelegt bekommen. Für dieses Produkt ist im Abrechnungs- bzw. Verordnungsprogramm keine OTC-Ausnahme hinterlegt.
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Nach Einsicht in die Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie konnte ich jedoch Folgendes feststellen:
Unter Zeile 41 ist der Einsatz von synthetischer Tränenflüssigkeit bei folgenden Indikationen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erlaubt: Autoimmun-Erkrankungen (z. B. Sjögren-Syndrom mit deutlicher Funktionsstörung [trockenes Auge Grad 2]), Epidermolysis bullosa, okuläres Pemphigoid, Fehlen oder Schädigung der Tränendrüse, Fazialisparese oder Lagophthalmus.
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Corneregel ist ein zugelassenes Arzneimittel und kann nach unserer Einschätzung als synthetische Tränenflüssigkeit eingeordnet werden.
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Ist das Präparat nun erstattungsfähig oder nicht?
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Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com
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