APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Nichtverfügbarkeit Lisdexamfetamin – wie können wir den Patienten versorgen?

Uns wurde ein Rezept über „Lisdex­amfetamin-ratiopharm 50 mg 100 Hart­kapseln“ ohne Pharma­zentral­nummer vorgelegt. Nun ist das Präparat unter diesem Namen nicht lieferbar. Es gibt aber noch das identische Lisdex­amfetamin-ratiopharm Erwachsene 50 mg, welches sich in der Zulassung vom ver­ordneten Präparat unter­scheidet. Benötigen wir ein neues Rezept, wenn der Arzt nun statt­dessen das Präparat mit dem Zusatz „Erwachsene“ möchte?

Einerseits dürfen wir ja die Bezeichnung des FAM auf dem BtM-Rezept nach Arzt­rück­sprache ändern. Anderer­seits ändern wir ja hier nicht nur eine Bezeichnung (die vorher unein­deutig gewesen wäre), sondern wir wechseln auf ein Produkt mit anderer Indikation. Ist das von dieser Regelung abge­deckt?

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