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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Nichtverfügbarkeit Lisdexamfetamin – wie können wir den Patienten versorgen?
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Uns wurde ein Rezept über „Lisdexamfetamin-ratiopharm 50 mg 100 Hartkapseln“ ohne Pharmazentralnummer vorgelegt. Nun ist das Präparat unter diesem Namen nicht lieferbar. Es gibt aber noch das identische Lisdexamfetamin-ratiopharm Erwachsene 50 mg, welches sich in der Zulassung vom verordneten Präparat unterscheidet. Benötigen wir ein neues Rezept, wenn der Arzt nun stattdessen das Präparat mit dem Zusatz „Erwachsene“ möchte?
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Einerseits dürfen wir ja die Bezeichnung des FAM auf dem BtM-Rezept nach Arztrücksprache ändern. Andererseits ändern wir ja hier nicht nur eine Bezeichnung (die vorher uneindeutig gewesen wäre), sondern wir wechseln auf ein Produkt mit anderer Indikation. Ist das von dieser Regelung abgedeckt?
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Bildquelle: vege – stock.adobe.com
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