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Retaxfalle: Mehrkosten bei Nichtlieferbarkeit

Beim Team des Deutschen­Apotheken­Portals gehen beinahe täglich neue Anfragen dazu ein, wie bei dem ein oder anderen vor­liegenden Rezept die anfallenden Mehr­kosten abzu­rechnen sind.

Im Fokus steht dabei vor allem die Frage, wer die Mehr­kosten trägt, wenn aufgrund von Liefer­eng­pässen keine auf­zahlungs­freie Alternative beschafft werden kann – die einzige Mög­lich­keit, die Ver­sicherten zu ver­sorgen, ist dann ein mehr­kosten­pflichtiges Arznei­mittel.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com