Wir haben ein Rezept für eine Rezeptur erhalten: Zinkoxid 5 % in Basiscreme DAC ad 100 g. Das Rezept ist für ein 12-jähriges Kind ausgestellt.
Müssen wir als Apotheke prüfen, ob es sich um ein Kind mit Entwicklungsstörungen handelt, und dürfen wir die Rezeptur so abrechnen, oder muss das Rezept von nun an selbst bezahlt werden?