Wie lange muss Fachliteratur in der (Klinik-)Apotheke aufbewahrt werden? Gibt es dazu gesetzliche Vorschriften?
Es geht hierbei um Literatur wie das Arzneibuch (Ph. Eur., DAB, HAB). Gibt es eine Mindestanforderung, welche Auflagen, abgesehen von den aktuellen natürlich, aufbewahrt werden müssen und für wie lange?