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pDL: Unter­schrift weiter­hin auf Papier erforder­lich

Patientinnen und Patienten, die pharma­zeutische Dienst­leistungen (pDL) in Anspruch nehmen, müssen ihre Unter­schrift nach wie vor an mehreren Stellen hand­schriftlich auf Papier leisten. Hintergrund ist eine aktualisierte Rechts­aus­legung der Vor­gaben des Rahmen­vertrags gemäß § 129 SGB V. Demnach bleibt eine hand­schriftliche Unter­schrift auf Papier weiter­hin ver­pflichtend.

Es bleibt zu hoffen, dass in Zukunft eine elektro­nische Signatur im Rahmen­vertrag für die pDL recht­lich möglich wird. In anderen Bereichen, wie etwa beim Last­schrift­mandat oder der Empfangs­bestätigung für Pflege­hilfs­mittel, bleibt die Möglich­keit zur digitalen Unter­schrift weiter­hin bestehen.

Unterstützung bei der Abrechnung der pDL

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