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Die fristgerechte Belieferung von Rezepten ist immer wieder eine Retaxfalle – bei Papierrezepten wie auch bei E-Rezepten. Bei E-Rezepten kommt es erfahrungsgemäß häufig zu Problemen, wenn das E-Rezept zwar fristgerecht abgerufen wird, dann aber das benötigte Arzneimittel bestellt werden muss und erst später abgeholt wird. Erfolgt die Abholung erst nach Fristablauf und wird im Abgabedatensatz dann das Abholdatum automatisch als Abgabedatum gesetzt, so ist mit einer Retax aufgrund einer Fristüberschreitung zu rechnen. Hier hilft nur eine sorgfältige Nachverfolgung, dass bestellte Arzneimittel auch rechtzeitig abgeholt werden.
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