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E-Rezept-Retax wegen über­schrittener Abgabe­frist

Die frist­ge­rechte Belie­ferung von Rezepten ist immer wieder eine Retax­falle – bei Papier­rezepten wie auch bei E-Rezepten. Bei E-Rezepten kommt es erfah­rungs­gemäß häufig zu Problemen, wenn das E-Rezept zwar frist­ge­recht abge­rufen wird, dann aber das benötigte Arznei­mittel bestellt werden muss und erst später abge­holt wird. Erfolgt die Abholung erst nach Frist­ablauf und wird im Abgabe­datensatz dann das Abhol­datum automa­tisch als Abgabe­datum gesetzt, so ist mit einer Retax auf­grund einer Frist­über­schrei­tung zu rechnen. Hier hilft nur eine sorg­fältige Nach­verfolgung, dass bestellte Arznei­mittel auch recht­zeitig abge­holt werden.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com