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Arzneimittel werden in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich zugelassen und auch unterschiedlich vermarktet bzw. bepreist, je nach Länderprämissen. Dadurch werden Importe von Medikamenten möglich: Es handelt sich dabei um Arzneimittel, die in einem EU-Staat zugelassen wurden und von dort in ein anderes EU-Land mit Zulassung, aber ohne Beteiligung des Herstellers von einem Importeur eingeführt werden. Sabine Kluge, Pressesprecherin bei IQVIA Deutschland, gibt einen Überblick.
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