APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Muss eine Pseudo­arzt­nummer auf einem E-Rezept ge­prüft werden?

Bei uns wurde ein E‑Rezept abge­rufen, auf dem eine Pseudo­arzt­nummer ange­geben ist.

Sind wir ver­pflichtet, die Angabe der Arzt­nummer zu über­prüfen, oder trifft uns dies­bezüg­lich keine Prüf­pflicht?

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