Zum 15.04.2025 erstmals Festbetragsanhebung nach ALBVVG
Zum 15. April 2025 wird erstmals die durch das ALBVVG in § 35 Abs. 5b definierte Möglichkeit umgesetzt, Festbeträge von versorgungskritischen Wirkstoffen einmalig um 50 % anzuheben. Davon sind u. a. bestimmte Arzneimittel mit den Wirkstoffen Ciclosporin, Sulfamethoxazol/Trimethoprim oder Tamoxifen betroffen.
DAP – DeutschesApothekenPortal
Als DAP-Premium-Mitglied stehen Ihnen diese ab sofort wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung.
Was ist der Festbetrags-Checkplus?
Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie Listen für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.
Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen DAP-Premium-Mitgliedschaft.* Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium.
* Für die Nutzung von DAP Premium fällt wie bisher eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder jährlich für 12 Monate vorab bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Personen reicht ein Zugang pro Apotheke.