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Zum 15.04.2025 erstmals Fest­betrags­an­hebung nach ALBVVG

Zum 15. April 2025 wird erst­mals die durch das ALBVVG in § 35 Abs. 5b definierte Möglich­keit umge­setzt, Fest­beträge von ver­sorgungs­kritischen Wirk­stoffen ein­malig um 50 % anzu­heben. Davon sind u. a. bestimmte Arznei­mittel mit den Wirk­stoffen Ciclosporin, Sulfa­metho­xazol/Trimethoprim oder Tamoxifen betroffen.

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Was ist der Festbetrags-Checkplus?

Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie Listen für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.

» Tutorial zum Festbetrags-Checkplus (PDF)

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