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Der ursprüngliche Fahrplan für das E‑Rezept in Deutschland hätte schon vor Jahren abgeschlossen sein sollen. Gut Ding will aber Weile haben, sodass sich die flächendeckende, sichere Nutzbarkeit des E‑Rezepts verzögerte. Nachdem einige Erfahrungen mit den digitalen Verordnungen gesammelt worden sind, soll es nun weitergehen: Bislang sollte das E‑Rezept für Arzneimittelverordnungen nur für Muster‑16‑Rezepte, also die klassischen rosa Rezepte, genutzt werden. Was den Arztpraxen und Apotheken dieses Jahr bevorsteht, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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