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Vorgefertigte Dronabinol-Lösung von Caelo ist Fertigarzneimittel

„Ein Arzneimittel, welches die Apotheke nur noch prüfen, umfüllen und kennzeichnen muss, bevor sie es an den Verbraucher abgibt, unterliegt als Fertigarzneimittel der Zulassungspflicht […]“ lautet einer der Leitsätze des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dies trifft nicht auf das Dronabinol-Konzentrat zu, das weiterhin durch das Rezepturprivileg gedeckt ist.

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