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AKTUELLE KURZUMFRAGE
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Thema: Handy am Arbeitsplatz
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Ohne Smartphone geht es fast nicht mehr: ob Eventtickets gebucht oder Gutscheincodes beim Einkaufen abgerufen werden, Schrittzähler, Wettervorhersage, Navigation, Kalender, Social Media abgerufen oder Bezahlvorgänge abgewickelt werden – das Handy ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken.
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Eine schnelle Online-Recherche oder ein Blick in den DAP Newsletter sowie auf eine DAP Arbeitshilfe können in der Apothekenpraxis wertvolle Unterstützung bieten. Zudem wird das Handy zunehmend in Beratungsgesprächen mit Kundinnen und Kunden eingesetzt, die wenig oder kein Deutsch verstehen. Übersetzungsapps mit Sprachausgabe ermöglichen es, die Empfehlungen des Apothekenteams in verschiedenen Sprachen verständlich wiederzugeben. Diese Überwindung von Sprachbarrieren trägt maßgeblich zur Sicherheit der Arzneimitteltherapie bei.
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Doch viele Apothekeninhaberinnen und -inhaber sehen das Handy gar nicht gerne am Arbeitsplatz. Lenken private Nachrichten vielleicht doch von einer freundlichen Begrüßung der Kundinnen und Kunden ab? Vermittelt das Schauen aufs Handy der Kundenschaft eventuell das Gefühl, eher zu stören, anstatt willkommen zu sein?
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Wir möchten heute wissen: Wie sieht es mit der Handynutzung in Ihrer Apotheke aus?
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Darf bei Ihnen in der Apotheke das Handy während der Arbeitszeit mitgeführt (beispielsweise in der Kitteltasche) und genutzt werden?
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.
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Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:
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Bildquelle: momius – stock.adobe.com
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