APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann Vitamin D zulasten der GKV ver­ordnet werden?

Wir sind derzeit in einer Diskussion mit einer Arzt­praxis: Diese möchte ein Vitamin-D-Präparat auf Kassen­rezept verordnen und wir sind der Meinung, das geht nur, wenn auf dem Rezept auch eine Diagnose vermerkt ist – denn es wird ja nur dann erstattet, wenn die Indikation in der OTC-Ausnahme­liste aufgeführt wird. Daher sollte doch „Osteo­porose“ oder Ähnliches auf dem Rezept stehen, richtig? Die Arzt­praxis möchte dazu aber keine Angaben auf dem Rezept vermerken.

Wie sollen wir uns bei Rezepten ohne Diagnose verhalten?

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