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Wir sind derzeit in einer Diskussion mit einer Arztpraxis: Diese möchte ein Vitamin-D-Präparat auf Kassenrezept verordnen und wir sind der Meinung, das geht nur, wenn auf dem Rezept auch eine Diagnose vermerkt ist – denn es wird ja nur dann erstattet, wenn die Indikation in der OTC-Ausnahmeliste aufgeführt wird. Daher sollte doch „Osteoporose“ oder Ähnliches auf dem Rezept stehen, richtig? Die Arztpraxis möchte dazu aber keine Angaben auf dem Rezept vermerken.
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