Anzeige

Verband­mittel: Eindeutige Verordnung erleichtert Versorgung

Bei einer eindeutigen Verband­mittel­verordnung kann die Apotheke exakt das verordnete Produkt abgeben. Eine Austausch­verpflichtung auf günstigere Importe besteht nicht, auch Rabatt­verträge gibt es nicht.

Beispiel: Auf eine Verordnung über „ALLEVYN LIFE 10,3 x 10,3 cm 10 St. Smith + Nephew PZN 09634019“ wird das verordnete Präparat abgegeben.

Weitere Einzel­heiten zur korrekten Rezept­belieferung können Sie der DAP Arbeitshilfe „Abgabe von Verband­mitteln auf GKV-Rezept“ entnehmen.

© DAP Networks GmbH


Zur Arbeitshilfe