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Im vergangenen Jahr bestimmten Diskussionen rund um die Formalitäten den Umgang mit Entlassrezepten. Ausgangspunkt war der angepasste Rahmenvertrag zum Entlassmanagement zwischen GKV-Spitzenverband, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Die dort vereinbarte Differenzierung zwischen Verordnungen aus Krankenhäusern bzw. Reha-Einrichtungen und die entsprechend auf den Entlassrezepten anzugebenden Standortkennzeichen bzw. Betriebsstättennummern verursachten einen Widerspruch zu den für Apotheken geltenden Abgaberegelungen nach Anlage 8 des hier gültigen Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung.
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