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Rahmenvertrag in aktualisierter Fassung vom 1. Januar 2025

Im vergangenen Jahr bestimmten Diskussionen rund um die Formalitäten den Umgang mit Entlass­rezepten. Ausgangspunkt war der angepasste Rahmen­vertrag zum Entlass­management zwischen GKV-Spitzen­verband, Kassenärztlicher Bundes­vereinigung und der Deutschen Krankenhaus­gesellschaft. Die dort vereinbarte Differenzierung zwischen Verordnungen aus Kranken­häusern bzw. Reha-Einrichtungen und die entsprechend auf den Entlass­rezepten anzugebenden Standort­kennzeichen bzw. Betriebsstätten­nummern verursachten einen Widerspruch zu den für Apotheken geltenden Abgabe­regelungen nach Anlage 8 des hier gültigen Rahmen­vertrags über die Arzneimittel­versorgung.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com