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Apotheken haben bei Lieferengpässen die Möglichkeit, anstelle der verordneten Packung mit anderen Packungsgrößen zu stückeln. Die Zuzahlung ist dann ausgehend von der verordneten Packung zu berechnen. Allerdings scheint es hier – technische? – Probleme zu geben, wie mindestens zwei Retaxationen zeigen, die dem DeutschenApothekenPortal vorliegen.
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