|
wir haben ein Rezept über eine Cannabiszubereitung vorgelegt bekommen. Konkret wurde „Cannabisextrakt CannabiSTADA Extrakt THC 1/CBD 25 CA Extr 30 ml“ verordnet. Angaben zur Gebrauchsanweisung liegen vor. Aber ist dieses Extrakt überhaupt verordnungsfähig? Laut Arzneimittel-Richtlinie muss ein Cannabisextrakt auch einen THC-Gehalt von mindestens 0,2 % haben, um verordnungsfähig zu sein. Dürfen wir das Rezept überhaupt beliefern?
|