AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 84

Teilmengenabgabe und Dringlichkeitsliste

Neue Dokumentation beim E-Rezept seit November

Bei Nicht­verfüg­bar­keit haben Apo­theken nach SGB V ver­schiedene erweiterte Abgabe­möglich­keiten, sowohl bei Arznei­mitteln der Dring­lich­keits­liste als auch bei „normalen“ Arznei­mitteln. Bei der Doku­mentation dieser Punkte haben sich für E-Rezepte kürz­lich Änderungen ergeben.

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