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Schieds­stellen­ent­scheidung sorgt für mehr Sicher­heit bei Entlass­rezepten

Im ver­gangenen Jahr hatte das „Nummern­chaos“ bei Entlass­rezepten reich­lich Verun­sicherung zur Folge. Hinter­grund war, dass Entlass­rezepte, die in Kranken­häusern ausge­stellt werden, nun ein Standort­kenn­zeichen beginnend mit den Ziffern 77 tragen und ledig­lich Reha-Ein­richtungen noch die BSNR beginnend mit den Ziffern 75 verwenden.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com