Seit dem Inkrafttreten des sog. Cannabisgesetzes am 10. März 2017 ist es Ärztinnen und Ärzten erlaubt, Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen und bei fehlenden Therapiealternativen u. a. medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten, Extrakten oder mit dem Wirkstoff Dronabinol zu verordnen. In unserer Rubrik finden Sie Wissenswertes rund um das Thema medizinisches Cannabis.