APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Überschreitung der Abgabefrist

Wir haben einen Hoch­preiser als E-Rezept in der Apotheke vor­ge­legt be­kommen. Das Ausstellungs­datum ist der 12.12.24 und abge­rufen wurde es bei uns in der Apotheke am 07.01.25. Der Kunde kam aber erst am 14.01.25 vor­bei, um das Medi­ka­ment abzu­holen. Im E-Rezept ist ver­merkt, dass es nur bis zum 09.01.25 ab­rechen­bar ist (28-Tage-Frist).

Reicht hier nach ärzt­licher Rück­sprache eine Doku­­men­tation über das ver­spätete Abholen des Medi­ka­ments seitens des Patienten aus oder ist hier ein Retaxations­­risiko ge­­geben, wenn wir kein neues Rezept an­­fordern?

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