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Uns liegt eine Verordnung über „2 x Votubia 5 mg 30 Stück“ ohne Angabe der PZN vor. Wir fragen uns, ob die Angabe so ausreichend ist, denn es gibt Votubia 5 mg sowohl als Tabletten als auch als Tabletten zur Herstellung einer Suspension. Der Patient hat bisher immer die Tabletten bekommen. Dürfen wir die Tabletten abgeben oder bedarf es einer Rücksprache mit der Arztpraxis?
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